17. Juni 2024
Die Beregnungssaison hat begonnen. Damit das Wasser in der Region bleibt, appelliert der Landkreis Lüneburg, die geltenden Bestimmungen zur Feldberegnung einzuhalten. So können alle einen Beitrag zum nachhaltigen Schutz unserer natürlichen Ressourcen leisten.
Seit 2021 gilt zur Beregnung im Landkreis Lüneburg eine Allgemeinverfügung, die es untersagt, Felder bei Windgeschwindigkeiten über 7 m/s zu beregnen. Diese Maßnahme wurde eingeführt, damit unser Grundwasser zielgerecht eingesetzt wird und nicht durch Verwehungen auf andere Flächen gelangt.
Die Ursache: Seit Jahren schwindet das Grundwasser. „Vor allem nach den trockenen Jahren 2018, 2019 und 2020 konnten sich die Grundwasserkörper nicht vollständig wieder auffüllen. Um das Grundwasser zu schützen, sollte auch die Feldberegnung effizient und verantwortungsbewusst erfolgen“, erklärt Michael Loch von der unteren Wasserbehörde des Landkreises Lüneburg. Bei höheren Windgeschwindigkeiten kann die Beregnung der landwirtschaftlichen Flächen nicht mehr zielgerichtet durchgeführt werden, was zu Verwehungen und einer ineffizienten Wasserverwendung führt.
Zudem ist auch das Beregnen außerhalb der landwirtschaftlichen Flächen strengstens untersagt. Dies dient nicht nur dem Schutz des Grundwassers, sondern auch der Sicherheit von Tieren, Pflanzen sowie Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrerenden, Motorradfahrenden und Autofahrenden. „Auf den Straßen kann es sehr gefährlich werden, wenn sie versehentlich mitberegnet werden“, so Michael Loch.
Die Bestimmungen der Allgemeinverfügung zur Beregnung gelten auf unbestimmte Zeit für das gesamte Gebiet des Landkreises Lüneburg mit Ausnahme der Hansestadt Lüneburg. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit Bußgeldern geahndet werden.
Um zu erfahren, welche Windgeschwindigkeiten herrschen und ob sie beregnen dürfen, sollten sich Landwirte an den Werten der Messstellen orientieren, die sie über das DWD-Portal auf www.lwk-niedersachsen.de kostenlos abrufen können.
Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Lüneburg - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 28. Mai 2024