08. Februar 2024
Die Soforthilfe des Landes Niedersachsen für Privathaushalte, die durch das Hochwasser zwischen dem 24. Dezember 2023 und dem 31. Januar 2024 finanziell belastet sind, kann ab sofort beim Landkreis Lüneburg beantragt werden. Beantragen können die Landesmittel Privathaushalte im Einzugsgebiet der Elbe, der Ilmenau der Sude mit Rögnitz und Krainke sowie allen Nebenflüssen. Betroffene im Stadtgebiet wenden sich bitte an den Fachbereich Umwelt der Hansestadt Lüneburg.
Mit der Soforthilfe werden Privathaushalte dabei unterstützt, eine vorübergehende Unterkunft oder Gegenstände des täglichen Bedarfs zu finanzieren, wenn diese beschädigt wurden. „Die klassischen Beispiele hierfür sind die Waschmaschine im vollgelaufenen Keller, Möbel oder Elektrogeräte im Erdgeschoss“, so Janna Hoveida, Leiterin der Stabstelle für Wirtschaft, Klimaschutz und Kreisentwicklung. Das gilt sowohl für Gegenstände, die schon ersetzt wurden als auch für Neuanschaffungen, die noch getätigt werden müssen. Insgesamt muss ein Schaden von mindestens 5.000 Euro entstanden sein.
Die Anträge sind ab jetzt unter www.landkreis-lueneburg.de/hochwasserhilfe zu finden und können bis zum 22. März 2024 gestellt werden. Für Fragen zur Richtlinie und zur Antragsstellung hat der Landkreis Lüneburg das Postfach hochwasserhilfe@landkreis-lueneburg.de und die Telefonnummer 0413126-1852 eingerichtet.
Wenn durch das Hochwasser ein Schaden von voraussichtlich mindestens 5.000 Euro entstanden ist, kann eine Soforthilfe zwischen 1.000 Euro und 2.500 Euro je Haushalt gewährt werden. In besonders akuten Notlagen kann auch bei kleineren Beträgen geholfen oder eine Soforthilfe bis 20.000 Euro gewährt werden, teilt das Land Niedersachsen mit. Zurückgezahlt werden müssen die Hilfen nicht. Jeder Einzelfall wird sorgfältig auf Plausibilität geprüft.
Hintergrund
Unter hochwasserbedingte Schäden fallen laut der Richtlinie des Landes Schäden „durch Hochwasser als auch durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser (sowohl entlang der Fließgewässer als auch des damit verbundenen Grundwasserkörpers), überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation und die Folgen von Hangrutsch, soweit sie jeweils unmittelbar durch das Hochwasser verursacht sind“. Die finanzielle Unterstützung gilt nur für Privatpersonen und nicht für Hochwasser-Schäden an Gebäuden, Infrastruktur oder landwirtschaftlichen Flächen.
Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Lüneburg - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 08. Februar 2024