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Neuer Kinder- und Jugendbeirat in Bleckede

13. Dezember 2023

Für die neue Wahlzeit 2023 bis 2025 stehen seit Montag, 27. November 2023, die neun Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Bleckede fest.

Bürgermeister Dennis Neumann mit Ratsmitgliedern und den Mitgliedern des neuen Kinder- und Jugendbeirates der Stadt BleckedeAm Montag, 27. November 2023, kamen die neun Bewerberinnen und Bewerber zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Der neue Beirat für die Wahlzeit vom 01. November 2023 bis zum 31. Oktober 2025 setzt sich aus sechs Mädchen und 3 Jungen im Alter zwischen 10 und 15 Jahren zusammen. Zum Vorsitzenden wurde Laurenz Klein und zur stellvertretenden Vorsitzenden wurde Emilia Lühr von den Beiratsmitgliedern gewählt. Bürgermeister Dennis Neumann lobte die Arbeit des bisherigen Beirates: „Ich bin froh und dankbar, dass Ihr das macht. So könnt Ihr schon früh erleben, was auf der kommunalen Ebene passiert und auch schon ein Stück mitgestalten“. Auf Betreiben des Kinder- und Jugendbeirates wurde so zum Beispiel letztes Jahr eine Müllsammelaktion für die Stadt eingeführt, die dieses Jahr zum zweiten Mal mit viel Resonanz bei der Bevölkerung stattgefunden hatte.
Beworben hatten sich bis zum Stichtag insgesamt neun junge Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Bleckede haben. Da in diesem Beirat insgesamt neun Sitze zur Verfügung stehen und somit alle neun Bewerber einen Sitz erhalten, wurde auf die Durchführung einer Wahl verzichtet.

Hintergrund:
Laut Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Bleckede ist der Beirat ein gewähltes, beratendes Gremium der Stadt Bleckede. Er dient der Interessenwahrung und Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen im Gebiet der Stadt Bleckede. Er ist dabei Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche und setzt sich dafür ein, dass deren Interessen bei Planungen und Vorhaben der Stadt Bleckede berücksichtigt werden. Auf Bitten des Rates, der Ausschüsse oder der Verwaltung der Stadt Bleckede äußert sich der Kinder- und Jugendbeirat in Angelegenheiten, die sie betreffen. Der Kinder- und Jugendbeirat kann an den Rat und die Ausschüsse in Angelegenheiten, die ihn betreffen, Anträge stellen.