Das Dorferneuerungsprogramm Bleckede-Nord für die Bleckeder Ortsteile Radegast, Brackede, Garlstorf, Wendewisch, Karze und Garze wurde nicht, wie ursprünglich vorgesehen, Ende 2015 beendet. Das Amt für regionale Landesentwicklung in Lüneburg hat das Programm erstmals um die Jahre 2016, 2017 und 2018 verlängert. Nunmehr wird das Programm um ein weiteres Jahr, bis zum 31. Dezember 2019 fortgeführt. Bei diesem Programm können Fördermittel für private und öffentliche Maßnahmen beantragt werden.
Die Antragsformulare auf Fördermittel aus dem Dorferneuerungsprogramm, die Anträge auf eine Registrierungsnummer sowie die Hinweise für die Beantragung einer Registrierungsnummer können auf dieser Seite unter "Dokumente und Downloads" (rechts) heruntergeladen oder persönlich im Bauamt der Stadt Bleckede zu den üblichen Öffnungszeiten in Zimmer 13 abgeholt und auch wieder abgegeben werden.
Für die Beratung und Bearbeitung von privaten Anträgen stehen, wie schon in den Vorjahren, das Planungsbüro Warnecke, Herr Warnecke, Wendentorwall 19, 38100 Braunschweig, Tel. 0531 / 12 19 240 oder die NLG Lüneburg, Wedekindstraße 18, 21337 Lüneburg, Tel. 04131 / 95 03 -39, Frau Davydenko, zur Verfügung.
Die Arbeitskreise und die Arbeitskreisvorsitzenden bleiben in der gewählten Form erhalten.
Die städtischen Maßnahmen werden, wie bei den Informationsveranstaltungen und in den Arbeitskreisen besprochen, weiter verfolgt.
Die Antragsfrist für private Anträge endet am 15. September 2018. Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Bauamt der Stadt Bleckede, Frau Erdmann, Tel. 0 58 52 / 977-36, Zimmer 13.
Auf dem Vordruck „Anmeldungen zur Ortsbegehung“ müssen die privaten Antragsteller ihre Projekte anmelden, die sie 2019 durchführen möchten. Dieser Vordruck kann auf der rechten Seite heruntergeladen werden.
Bei der im Frühjahr 2018 geplanten Ortsbegehung mit dem Amt für regionale Landesentwicklung, dem Umsetzungsbeauftragten und der Stadt Bleckede werden auf Basis der Anmeldungen sämtliche Objekte und Vorhaben angesehen. Die potentiellen privaten Antragsteller können sich dabei bezüglich ihres geplanten Projektes beraten lassen.
Wichtig bei einer Antragstellung ist, dass mit der Ausführung von geplanten Projekten nicht vor Zugang eines Zuwendungsbescheides oder einer Genehmigung zum vorzeitigen Investitionsbeginn begonnen wird. Das bedeutet auch, dass vorab kein Material für die zu fördernden Projekte bestellt oder gekauft werden dürfen.
(Stand: 01. März 2018)