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Den Lappen abgeben – und dafür den neuen Kartenführerschein bekommen: Landkreis Lüneburg ruft zum Führerscheintausch auf

(17. Juli 2023)

Grau oder rosa, Schreibmaschinenschrift und ein mehr oder minder schönes Jugendbildnis: Das ist der bis 1999 ausgestellte Papierführerschein. Die Führerscheinstelle des Landkreises Lüneburg ruft alle zum Tausch auf, die noch einen solchen alten Führerschein besitzen. Auch die erste Generation Führerscheine im Scheckkartenformat hat ausgedient und sollte getauscht werden. Dafür hat die Führerscheinstelle zusätzliche Personalkapazitäten bereitgestellt.

Aktuell bittet der Landkreis die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970, ihre Papierführerscheine umzutauschen. Das betrifft etwa 11.000 Personen im Landkreis. Die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1964 sollten ihre Führerscheine bereits in den vergangenen Jahren umgetauscht haben. Wer das noch nicht getan hat, kann es allerdings ohne zusätzliche Kosten und Aufwand nachholen.

Auch Sven Bretthauer, Leiter des Fachdienstes Straßenverkehr, brachte jetzt seinen alten „Lappen“ in die Führerscheinstelle. „Mit dem Geburtsjahrgang 1968 bin ich selbst unmittelbar betroffen. Mein alter Papierführerschein in allen Ehren, aber es wird Zeit für ein neues Modell. Der neue Führerschein ist fälschungssicher, praktischer für unterwegs und EU-weit gültig“, erklärt Bretthauer die Vorteile. „Außerdem sind derzeit die Wartezeiten in der Führerscheinstelle kurz. Lange Schlangen an unseren Umtauschschaltern oder die Ansage ‚wegen Überfüllung geschlossen‘, wie wir es aus den Wintermonaten rund um die Umtauschfrist kennen, gibt es zurzeit nicht.“

Wie tausche ich meinen Führerschein um?
Für alle, die im Landkreis Lüneburg wohnen, ist die Führerscheinstelle des Landkreises Lüneburg (Am Springintgut 3, 21335 Lüneburg) zuständig. Termine werden nicht vergeben, Bürgerinnen und Bürger können zu folgenden Zeiten einfach in Zimmer 108 vorbeikommen:

Montags, donnerstags und freitags 08:00 – 11:00 Uhr,
dienstags 08:00 – 11:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr.

Sie müssen lediglich den alten Führerschein, ihren gültigen Personalausweis, ein biometrisches Passbild und 30,30 Euro mitbringen. Der alte Führerschein wird nicht eingezogen, sondern erhält einen Stempel, mit dem der Umtauschantrag bestätigt und gleichzeitig ein Ablaufdatum in den Führerschein eingetragen wird. So kann er als Erinnerungsstück behalten werden. Der neue Führerschein kommt dann per Post innerhalb von sechs bis acht Wochen von der Bundesdruckerei direkt nach Hause.

Welche Führerscheine gibt es und wann muss ich tauschen?
In Deutschland sind Schätzungen zufolge noch mehr als 10 Millionen Papierführerscheine im Umlauf. Bis 1986 wurden graue Führerscheine ausgestellt, von 1986 bis 1999 rosa Führerscheine. Zudem befinden sich noch Papierführerscheine aus der ehemaligen DDR im Umlauf. Seit 1999 gibt es den Führerschein als rosa-grüne Plastikkarte. Seit 2013 sind auch diese Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Daher müssen alle vor dem 19. Januar 2013 erstellten Dokumente nach und nach bis 2033 ausgetauscht werden.

Bei Papierführerscheinen richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers:
Geburtsjahr             Tausch bis
vor 1953                    19.01.2033
1953 bis 1958            19.01.2022
1959 bis 1964            19.01.2023
1965 bis 1970            19.01.2024
1971 oder später        19.01.2025  

Bei Plastikkarten gilt das Ausstellungsjahr:
Ausstellungsjahr      Tausch bis
1999 bis 2001            19.01.2026
2002 bis 2004            19.01.2027
2005 bis 2007            19.01.2028
2008                           19.01.2029
2009                           19.01.2030
2010                           19.01.2031
2011                           19.01.2032
2012 bis 18.01.2013  19.01.2033 

Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Lüneburg  - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 22. Juni 2023