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Afrikanische Schweinepest: Erster Fall bei Wildschweinen in Mecklenburg-Vorpommern

Die Afrikanische Schweinepest rückt näher an den Landkreis Lüneburg heran. Nun gibt es einen ersten Fall beim Schwarzwild in Mecklenburg-Vorpommern. Von Wildschwein zu Wildschwein verbreitet sich die Afrikanische Schweinepest nur langsam. Dies legt die Vermutung nahe, dass die aktuell schnelle geografische Verbreitung möglichweise auf die Verschleppung von infiziertem Material durch den Menschen oder Hunde erfolgt sein könnte.
 
Die Restriktionszonen um den Fundort in Mecklenburg-Vorpommern werden vermutlich bis auf wenige Kilometer an den Landkreis Lüneburg heranreichen. Daher weist das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg insbesondere Revierinhaber und -inhaberinnen, Jagdgäste und Hundeführer und -führerinnen mit Jagdeinsätzen außerhalb des Landkreises noch einmal dringlich auf die Pflicht hin, alle Hygienemaßnahmen bei der Rückkehr in den Landkreis zu beachten. „Geschossenes Schwarzwild aus anderen Landkreisen sollte erst nach einem negativen Test auf Afrikanische Schweinepest in den eigenen Landkreis gebracht werden“, sagt Jochen Gronholz, Fachdienstleiter Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. „Keinesfalls dürfen Reste von Schwarzwild aus fremden Revieren im eigenen Revier entsorgt werden, sondern sind der Tierkörperbeseitigung zu zuführen.“
 
Darüber hinaus sind alle Auffälligkeiten in Schwarzwildbeständen, wie zum Beispiel vermehrtes Fallwild, sofort dem Veterinäramt beziehungsweise der Jagdbehörde des Landkreises Lüneburg zu melden. Zudem ist es wichtig, dass die Jägerschaft alle Maßnahmen zur Früherkennung, wie etwa die Beprobung von Todfunden und krank erlegtem Schwarzwild, konsequent anwendet. Besondere Vorsicht gilt auch nach Kontakt mit Wildschweinen für Jägerinnen, Jäger und Hunde. Sie sollten anschließend insbesondere nicht ohne geeignete Hygienemaßnahmen in Kontakt mit Hausschweinen kommen.
Auch Schweinehalterinnen und -halter sind aufgerufen, sich strikt an die Biosicherheitsmaßnahmen zur Prävention zu halten.
 
Hintergrund: Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. In den afrikanischen Ursprungsländern übertragen Lederzecken das Virus der Afrikanischen Schweinepest. Diese spielen in Mitteleuropa keine Rolle. Hier erfolgt eine Übertragung durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren (Sekrete, Blut, Sperma), die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie andere indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschließlich Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung). Nach einer Infektion entwickeln die Tiere sehr schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome. Afrikanische Schweinepest ist nicht auf Menschen übertragbar und daher für den Menschen ungefährlich.

Umfangreiche Informationen sind auch auf der Webseite https://tierseucheninfo.niedersachsen.de zu finden.

Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Lüneburg - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 29. November 2021