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Planungen zur Elbbrücke: Parteiübergreifendes Treffen in Hannover

Gemeinsam für die Elbbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau: Am Mittwoch (29. Januar 2020) traf sich Landrat Jens Böther in Hannover mit Wirtschaftsminister Bernd Althusmann in parteiübergreifender Runde, um über die Planungskosten für das Bauwerk zu sprechen. Am Gespräch beteiligten sich die Landtagsabgeordneten Andrea Schröder-Ehlers (SPD), Uwe Dorendorf (CDU) und Heiner Schönecke (CDU), Andreas Gehrke als neuer Bürgermeister der Gemeinde Amt Neuhaus sowie Marko Puls vom Förderverein „Brücken bauen e.V.". Die Initiative für das Treffen war vom Landkreis Lüneburg ausgegangen: „Wir konnten in dem Termin jetzt den ernsthaften Willen des Landkreises zeigen, diese Brücke zu bauen“, so Landrat Jens Böther.

Ein Ergebnis des Gesprächs: Die rund 700.000 Euro Planungskosten, die schon länger in Rede stehen, sagt das Land jetzt verbindlich zu – vorausgesetzt, der Landkreis Lüneburg zieht seine ruhende Klage zurück. „Das Land Niedersachsen steht hinter dem Brückenbau zwischen Darchau und Neu Darchau", erklärten Minister und Landtagsabgeordnete unisono. Ziel sei es nun, mit den Regierungsparteien einen parteiübergreifenden Antrag zur Elbbrücke in den Landtag einzubringen.

Bereits am Dienstag, 28. Januar 2020, war die Elbbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau Thema im Ausschuss des kreiseigenen Betriebs für Straßenbau und -unterhaltung: Die Planungen können in Kürze beginnen. Nach einem europaweiten Auswahlverfahren steht nun fest, welche Ingenieure den Zuschlag erhalten – im Straßenbauausschuss wurde der Name bekannt gegeben: „Das Büro Leonhardt, Andrä und Partner/Grassl aus Hamburg wird das Planfeststellungsverfahren vorbereiten und begleiten“, erklärte der Leiter des Betriebs Straßenbau und -unterhaltung Jens-Michael Seegers.
Im nächsten Schritt wird in einer Anlaufberatung Anfang Februar das weitere Vorgehen besprochen, darin geht es unter anderem um die erforderlichen Unterlagen. „Für ein Planfeststellungsverfahren müssen etliche Punkte berücksichtigt beziehungsweise berechnet werden. Dazu zählen beispielsweise Baugrund, Strömungsverhältnisse oder Naturschutzbelange“, so Jens-Michael Seegers.

Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Lüneburg - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 29. Januar 2020