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Kein Silvesterfeuerwerk in Bleckeder Innenstadt

27. Dezember 2023

Im Bereich der Innenstadt untersagt eine Allgemeinverfügung der Stadt Bleckede das Abbrennen von Feuerwerkskörpern vom 31. Dezember 2023 bis 01. Januar 2024.

Um die vielen sehr alten und zum Teil auch denkmalgeschützten Gebäude in der dicht bebauten Bleckeder Innenstadt zu schützen, wurde von der Stadt Bleckede wieder eine Allgemeinverfügung zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern erlassen. Diese Allgemeinverfügung verbietet das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II - also Feuerwerkskörper - in der Bleckeder Innenstadt vom 31. Dezember 2023, 0.00 Uhr, bis zum 01. Januar 2024, 24.00 Uhr. In der Grafik "Geltungsbereich Allgemeinverfügung" (PDF-Datei) ist der Bereich, in dem kein Feuerwerk abgebrannt werden darf, blau schraffiert

Das Verbot soll die Brandgefahr an Silvester verhindern, die durch sogenanntes Hochfeuerwerk bzw. Raketen ausgeht: Die dichte Bebauung und die besondere Bauweise der Gebäude im Innenstadtbereich erschweren eine Brandbekämpfung, so dass sich ein Brand im schlimmsten Fall auch auf weitere Gebäude ausweiten könnte.

Im übrigen Stadtgebiet und den Ortsteilen ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie Reet- und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen verboten. Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Allgemeinverfügung finden Interessierte auf der Homepage der Stadt Bleckede unter www.bleckede.de/bekanntmachungen (interner Link).

Zur Sicherheit für sich und seine Mitmenschen sollte folgendes beachtet werden:
Die Verwendung von Himmelslaternen ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten. Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine deutsche Gebrauchsanleitung haben. Nach dem Zünden von Feuerwerk ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. Niemals von Balkonen oder aus Fenstern Feuerwerk zünden oder werfen. Nicht auf Menschen und Tieren zielen. Blindgänger nicht erneut zünden. Bei Verletzungen und Bränden die Feuerwehr oder den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen. Fenster und Türen geschlossen halten. Wer knallt, haftet für die entstandenen Schäden. Und: wer knallt, muss auch seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und darf ihn nicht auf der Straße liegen lassen.