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Stadt Bleckede erstellt Richtlinie zur Sportförderung

27. Dezember 2023

Die städtischen Zuschüsse an ortsansässige Vereine zur Sportförderung werden ab 2024 nach einer neuen Richtlinie vergeben.

Aufgrund der positiven Wirkung auf die Gesundheitsvorsorge und auf die Freizeitgestaltung der Bevölkerung durch den ehrenamtlichen Breiten- und Freizeitsport der örtlichen Sportvereine, haben finanzielle Aufwendungen von Kommunen direkte Auswirkungen auf die Lebensqualität der Bevölkerung. „Die Vereine leisten ein herausragendes ehrenamtliches Engagement. Daher freue ich mich, die Vereine mit dieser Richtlinie zur besseren Planbarkeit von Zuschüssen zu unterstützen“ erläutert Bürgermeister Dennis Neumann die Sportförderung der Stadt Bleckede. Mit der neuen Richtlinie, die der Rat der Stadt Bleckede in seiner Sitzung am Donnerstag, 07. Dezember 2023, verabschiedete, werden die städtischen Zuschüsse mit einem rechtlichen Rahmen versehen. Die Richtlinie legt dabei zum Beispiel ein einheitliches Antrags- und Bewilligungsverfahren fest. Die beschriebenen Verfahrensregelungen sollen Orientierung für die Vereine bieten und das Antragsverfahren erleichtern. Antragsstichtag ist dabei zukünftig der 30. Juni eines Jahres. Antragsberechtigen Bleckeder Sportvereinen wird die Richtlinie, die bereits zum 01. Januar 2024 in Kraft tritt, zugeschickt.